Rhenocoll Phasenumwandler VP 724, Hilfsmittel zur Reinigung
Art.-Nr.: A 3670
Spezifikation: Hilfsmittel zur Reinigung, wasser- und lösemittelverträglich Phasenumwandler wird eingesetzt zur Reinigung von Spritzgeräten, ist mischbar mit wässrigen und lösemittelhaltigen Farbsystemen. Kann deshalb zur Nachreinigung von Spritzgeräten eingesettzt werden, speziell beim Umstellen von Lösemittellacken auf Wasserlacke oder umgekehrt. Entfernt Farb- und Reinigungsreste aus dem Anlagensystem. Zur Anwendung in technischen Gewerbetreibenden bestimmt.
Vorgehen beim Reinigen von Geräten: Nach dem Herauspumpen der Farbmaterialien zunächst mit dem lackbezogenen, passenden Medium reinigen. Also bei Lösemittellacken mit dem passenden Lösemittel, bei Wasserlacken mit Wasser. Eine Nachreinigung erfolgt dann mit Phasenumwandler, um verbleibende Wasserreste oder Lösemittelreste aus dem Spritzgerät zu entfernen. Dann kann das Gerät zum Verarbeiten anderer Produkte eingesetzt werden.
Verarbeitungshinweise:
Verwendbarkeit: | Unverdünnt |
Erscheinungsbild: | Flüssig, farblos |
Viskosität: | 10 – 11 Sekunden |
Lagerung: | Kühl, Anbruch gut verschließen, Originalgebinde 1Jahr. |
Geeignete Löschmittel: | Schaum (alkoholbeständig), Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel (Wasser) |
Ungeeignete Löschmittel: | Wasserstrahl |
Besondere Gefährdung: | Bei einem Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch, Atemschutz tragen. |
Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Siehe Sicherheitsdatenblatt.
Sicherheitshinweise: Bei der Verarbeitung sind die üblichen Schutzmaßnahmen und Vor-schriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zu beachten. Sicherheitsrelevante Daten, sowie Hinweise zur Entsorgung bitte dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt entnehmen.
Liefergebinde:
1 ltr | Flasche |
5 ltr | Kanister |
30 ltr | Hobbock |
VOC 2010: entfällt
Service:
Unser anwendungstechnischer Beratungsdienst steht Ihnen jederzeit unverbindlich zur Verfügung.
Diese Angaben sind unverbindlich und beruhen auf Erfahrungen in der Praxis, sowie den bei uns durchgeführten Versuchen und sind keine Eigenschaftszusicherungen im Sinne der neuesten BGH-Rechtsprechung. Wir empfehlen in jedem Falle die Durchführung eigener Versuche, da wir auf die Vielfalt der Werkstoffe und auf deren Verarbeitung keinen Einfluss haben. Über den Inhalt des Merkblattes hinausgehende oder abweichende Angaben bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Stammwerk. Es gelten in jedem Falle unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen dieses Merkblattes verlieren alle vorausgegangenen Ausgaben ihre Gültigkeit.
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Anwendungsbereich | Reinigung |
Produktart | Hilfsmittel |